Sachverhalt: Nachdem die Liegenschaft des Beschwerdeführers vollständig abgebrannt war, ermittelte die Assekuranz AR den versicherten Schaden (Neubauwert) und bezifferte diesen auf Fr. 630‘000.--. In der Folge wurde eine erste Teilzahlung in der Höhe von Fr. 300‘000.-- vorgenommen, welche der Höhe des Verkehrswerts entsprach; die Auszahlung erfolgte an das Grundbuchamt zwecks Tilgung der Bankverpflichtungen (Hypothek und Baukredit). Der restliche Betrag von Fr. 330‘000.-- (Neubauversicherungswert) sollte erst bei einem Wiederaufbau der abgebrannten Liegenschaft zum Zuge kommen.