Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2016 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Kant. Steuerverwaltung vom 31. August 2018 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer (sinngemäss): Die Aufrechnung des Eigenmietwerts der Wohnräume im 1. Obergeschoss sei ersatzlos zu streichen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Sachverhalt