Bei einer Mindeststeuer handelt es sich per Definition stets nicht um einen Teil des Steuertarifs, da die Mindeststeuer jeweils eine Abkehr von der ordentlichen, per Tarif errechneten Steuerleistung darstellt. Nach steuerrechtlichem Begriffsverständnis wird mit dem Steuertarif die Höhe und Berechnung des Steuerbetrags in Abhängigkeit von einer Bemessungsgrundlage beschrieben. Diese Abhängigkeit von einer Bemessungsgrundlage fehlt jedoch bei einer Mindeststeuer, weil sie in jedem Fall durch einen fixen, im Gesetz festgelegten Betrag bestimmt wird.