1.3. Als direkt vom Einspracheentscheid vom 17. August 2018 Betroffene kommt der Beschwerdeführerin nach Art. 59 in Verbindung mit Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, bGS 143.1) ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Entscheides zu. Auf die Beschwerde ist folglich einzutreten. 2. Materielles 2.1. Pflicht zur Erbringungen einer Mindeststeuer