Sachverhalt A. Die am XX.XX.2015 gegründete A. _____ hat ihren Sitz und damit ihr Hauptdomizil in Meilen im Kanton Zürich. In Herisau besitzt sie eine Eigentumswohnung, weshalb sie im Kanton Appenzell Ausserrhoden beschränkt steuerpflichtig ist. Mit Verfügung vom 27. Juli 2018 wurde das steuerbare Kapital für die Steuerperiode 2016 auf Fr. 97‘000.-- festgesetzt. Rechnerisch wurde dabei eine Kapitalsteuer von Fr. 69.85 ermittelt. Der Gewinn betrug Fr. 6‘600.-- und der Wert der der A. _____ in Herisau gehörenden Liegenschaft Fr. 143‘000.--. Da die Kapitalsteuer gestützt auf Art. 90 Abs. 1 lit.