Weder B1___ noch sein Sohn A___ können ihren Lebensunterhalt aus dem landwirtschaftlichen Betrieb bestreiten, wenn - wie sich namentlich auch aus den zeitlich weiter zurückreichenden Akten in den Verfahren O2V 18 12 und 14 ergibt - dieser Betrieb seit mindestens 20 Jahren ausnahmslos defizitär ist. Welche Beweggründe schliesslich dazu geführt haben, dass der Betrieb trotzdem nie aufgegeben oder allenfalls mit dem Ziel, eine rentable Neuorganisation zu ermöglichen, von B1___ gänzlich an die nachfolgende Generation übergeben wurde, spielt im Zusammenhang mit dem aufgrund der gesamten Umstände zu ziehenden Schluss, dass