Eine konkrete gesetzliche Definition, was genau unter selbständiger Erwerbstätigkeit zu verstehen ist, enthält das Bundesrecht nicht. Gemäss ständiger Rechtsprechung und Lehre fällt unter den Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit allgemein jede Tätigkeit, bei der ein Unternehmer auf eigenes Risiko, unter Einsatz von Arbeit und Kapital, in einer frei gewählten Organisation und mit der Absicht der Gewinnerzielung am Wirtschaftsverkehr teilnimmt (anstelle vieler: Urteile des Bundesgerichts 2A.68/2004 vom 4. Juni 2004, E. 1.2; 2A.46/2005 vom 31. August 2005, E. 2.2.1; 2A.126/2007 vom 19. September 2007, E. 2.2; je m.w.H.).