Seite 7 Gewinnerzielungsabsicht. Eine verlässliche Beurteilung kann erst dann abschliessend vorgenommen werden, wenn Unterlagen vorliegen, die einen längeren Zeitraum betreffen. Dem Antrag, alle (früheren) Akten, die nicht die Jahre 2011 und 2012 betreffen, aus den Akten zu entfernen, kann daher zum Vornherein nicht entsprochen werden: Es ist nämlich durchaus von Interesse, ob der Beschwerdeführer auch bereits in den früheren Jahren jeweils einen Verlust aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit deklarierte oder nicht.