E. Am 13. November 2018 führte die zweite Abteilung des Obergerichts, dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechend, in Trogen eine mündliche Verhandlung durch. An dieser Verhandlung liess sich der Beschwerdeführer durch seinen Vater, B1___ vertreten, während die kantonale Steuerverwaltung, vertreten durch D___, teilnahm. Das Protokoll der Verhandlung wurde den Parteien mit Verfügung vom 20. November 2018 zugestellt. Die Streitsache wurde direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung in Abwesenheit der Parteien beraten und darüber entschieden.