Die Streitsache wurde direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung in Abwesenheit der Parteien beraten und darüber entschieden. Die Beschwerden in den Verfahren O2V 18 16 und O2V 18 18 wurden teilweise gutgeheissen, soweit darauf einzutreten war. Die schriftliche Begründung des Urteils O2V 18 16 wird hiermit eröffnet. Erwägungen 1. Formelles