2.5 Zusammengefasst ist der vorinstanzliche Einspracheentscheid zu bestätigen. Die Beschwerdeführer wurden von der Vorinstanz für die direkten Bundessteuern 2011 und 2012 korrekt veranlagt. Ihre Beschwerde ist abzuweisen. Seite 12 3. Kosten- und Entschädigungsfolgen