Seite 6 1.4 Insoweit überhaupt auf die zahlreichen weiteren formellen Anträge im vorliegenden Beschwerdeverfahren (insbesondere Ziff. 3, 5 und 8 der Rechtsbegehren sowie diverse Vorbringen im Rahmen des Plädoyers anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 13. November 2018) einzutreten ist, sind diese abzuweisen: