7. Wir behalten uns die Ergänzung unserer Rechtsbegehren und Begründung vor. 8. Im Weiteren sind die beteiligen Instanzen, Mitarbeiter anzuweisen Schreiben, Unterlagen, ect, die bei einem Verfahren eingereicht werden müssen, dem Beschwerdeführer im Doppel zu zustellen. Oder dem Gericht im Doppel einzureichen. Damit für die Beschwerdeführer keine teuren zusätzlichen Kopierkosten entstehen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Seite 2 Sachverhalt