Wie sich auch aus den Akten in den parallelen Verfahren O2V 18 16 und O2V 18 18 betreffend B___ ergibt, wurde seit dem Jahr 2005 der Gesamtverlust je mit einem Anteil A1___ einerseits und B___ andererseits zugerechnet, wobei der weitaus grössere Verlustanteil A1___ zugeschlagen wurde. Diese Verlustanteile Seite 10 wurden von den Beschwerdeführern jeweils als Abzug vom steuerbaren Einkommen geltend gemacht: