Urteile des Obergerichts, 2. Abteilung, 13.11.2018, O2V 18 12 / O2V 18 14 Aus den Erwägungen: 2.2 Zur Frage, wann im Einzelfall eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt und deren Abgrenzung zur sog. Liebhaberei besteht eine reichhaltige Rechtsprechung.