AR GVP 30/2018, Nr. 3722 Steuerrecht. Beurteilung der einkommenssteuerrechtlichen Abzugsfähigkeit von Verlusten aus landwirtschaftlicher Tätigkeit. Stellt ein Landwirtschaftsbetrieb eine dauernde Verlustquelle dar und wird er dennoch weitergeführt, fehlt es am Erfordernis der Gewinnstrebigkeit. Es genügt nicht, wenn der Steuerpflichtige subjektiv eine Erwerbsabsicht behauptet, sondern diese Absicht muss aufgrund konkreter wirtschaftlicher Tatsachen auch in objektiver Hinsicht nachgewiesen sein. Fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht, so liegt steuerrechtlich gesehen keine selbständige Erwerbstätigkeit vor, weshalb die damit verbundenen Verluste nicht abzugsfähig sind.