A. A___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) war seit mehreren Jahren in der Schule Altstätten angestellt gewesen, als die Schule infolge Personalumstrukturierungen ihr bisheriges Pensum per 1. August 2015 entgegen ihren Wünschen reduzierte. Die Beschwerdeführerin schloss mit der Schule Altstätten einen neuen, bis 31. Juli 2017 befristeten Arbeitsvertrag über ein reduziertes Pensum von 48% ab und beantragte bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zusätzlich Arbeitslosenentschädigung, da sie eigentlich gerne 100% arbeiten würde, aber keine