Gemäss Art. 18 Abs. 5 lit. a der AVB „Salaria“ erlischt die Taggeldversicherung mit der Aussteuerung bei der Arbeitslosenversicherung. Hierbei handelt es sich um eine auflösende Bedingung im Sinne von Art. 154 Abs. 1 OR. Deren Eintritt beendet das Vertragsverhältnis ohne weiteres, d.h. ohne Wissen und Willen der Parteien oder einen weiteren Rechtsakt (EHRAT / W IDMER, in: Honsell / Vogt / Wiegand [Hrsg.], Basler Kommentar OR I, 2015, N 2 zu Art. 154 OR; WUFFLI, in: Kostkiewicz / Wolf / Amstutz Frankhauser [Hrsg.], Kommentar zum Schweizerischen Obligationenrecht, 2016, N 1 zu Art.