2.1. Standpunkt des Klägers Seite 3 Der Kläger führt aus, dass er infolge der Amputation eines ganzen Beines im Hüftgelenk (Exartikulation der linken Hüfte im Jahre 1982) an chronifizierten Schmerzen im Bereich des linken Gesässes leide. Seit 1993 würde er deshalb eine Invalidenrente zu 50% beziehen. Die verbleibende Erwerbsfähigkeit von 50% habe er während Jahren im Rahmen des Möglichen ausgeschöpft. Ab dem 1. Mai 2014 habe er Arbeitslosentaggelder erhalten, bis er per 30. April 2016 ausgesteuert worden sei.