Dazu sei es letztlich nicht gekommen, weil ihm vorher gekündigt worden sei. Das Pensum als Selbständigerwerbender wolle er langfristig nicht auf über 20% erhöhen. Die gegenteilige Behauptung der kantonalen Arbeitslosenkasse treffe nicht zu. Den Schiffscontainer für Fr. 15‘000.-- habe er erworben, weil er mit der Kündigung auch das privat genutzte Atelier verloren habe. Der Kauf habe dem Erhalt und nicht dem Ausbau der selbständigen Erwerbstätigkeit gedient. Auch der Mietvertrag in Venedig habe bereits zuvor bestanden. Zutreffend sei, dass er nach der Kündigung seinen Fokus auf die selbständige Erwerbstätigkeit gelegt habe.