a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung Nr. 247/17/HER vom 11. August 2017 sei aufzuheben und die Angelegenheit an den Verwaltungsträger, die Arbeitslosenkasse AR, zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei die Verfügung Nr. 247/17/HER vom 11. August 2017 aufzuheben und festzustellen, dass der Beschwerdeführer anspruchsberechtigt ist und die Angelegenheit zur Berechnung des Anspruchs an den Verwaltungsträger zu überweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt.) zulasten des Staates.