2.2, 10.2, 10.3) lassen darauf schliessen, dass die eingebauten Möbel – mögen sie auch mit Schrauben an der Wand bzw. am Boden befestigt und deshalb nicht beweglich sein – sich wohl relativ leicht und ohne die Herbeiführung eines Schadens wieder ausbauen lassen, so dass sie keine wirkliche Einheit mit der Immobilie bilden. Im Ausbau der allenfalls fest mit der Immobilie verbundenen Möbel ist auch keine Veränderung der Hauptsache zu erblicken: