Seite 8 sachenrechtlichen Kriterien zu beantworten. Praxisgemäss werden in der Regel jene Gegenstände, die sachenrechtlich an sich nicht Bestandteil der Liegenschaft bilden, trotzdem als liegenschaftliche Werte behandelt, wenn sie nach landläufiger Auffassung üblicherweise zu einer Liegenschaft gehören (wie z.B. Schlüssel, Fensterläden, Kühlschränke, Gestelle oder Waschmaschinen; Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, N. 78 zu § 220 StG/ZH).