2.1.4. Zwar bildet der öffentlich beurkundete Kaufpreis in aller Regel den massgebenden Erwerbspreis, doch ist er keine stets verbindliche Grösse, da es davon Abweichungen nach oben und nach unten geben kann. Zu letzteren zählen sog. nichtliegenschaftliche Werte wie Mobiliar (Rasenmäher, Teppiche, Vorhänge etc., vgl. RICHNER/FREI/KAUF- MANN/MEUTER, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, N. 75 zu § 220 StG/ZH). Hat sich