Falls die Möbel bei der Wohnungsübergabe gefehlt hätten, wäre dies nicht schlimm gewesen. Allerdings hätte vielleicht noch einmal über den Preis gesprochen werden müssen. M. Auch hierzu liessen sich die Steuerverwaltung (act. 46) und die Beschwerdeführerin (act. 47) vernehmen. N. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie die Vorbringen der Parteien in den Rechtschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Seite 4 Erwägungen 1. Formelles