Seite 11 Einspracheentscheids vom 23. August 2016 weiterhin als pendent zu betrachtende Einspracheverfahren durch einen formell korrekten Entscheid abschliessen kann. Im Rahmen des Schriftenwechsels im vorliegenden Verfahren hat sich die Vorinstanz allerdings inzwischen bereits klar materiell dazu geäussert, aus welchem Grund das Begehren der Beschwerdeführerin auf Vornahme einer Korrektur der Schlussrechnung betreffend direkte Bundessteuer 2013 auch bei einer vertieften materiellen Prüfung abzuweisen gewesen wäre: