Seite 10 die neue Steuerrechnung direkte Bundessteuer 2013 eingereichte Einsprache inzwischen erledigt worden sei. Es besteht denn auch gar keine Grundlage, um die von der Beschwerdeführerin am 19. Juli 2016 frist- und formgerecht erhobene Einsprache gegen die ihr am 6. Juli 2016 zugestellte Steuerrechnung formlos mittels Telefongespräch zu erledigen. Den vorinstanzlichen Akten ist keinerlei Hinweis dafür zu entnehmen, dass die Einsprache von der Beschwerdeführerin in gültiger Form zurückgezogen worden wäre.