Im Schreiben betreffend die Staats- und Gemeindesteuern 2013 wurde zudem explizit angefügt: „Gegen die Schlussrechnung einschliesslich Berechnung des Ausgleichszinses können Sie innert 30 Tagen ab Zustellung bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Gutenberg Zentrum, 90100 Herisau schriftlich Einsprache erheben“ (VI-act. 9, unten). Auch wenn ein entsprechender Hinweis auf der neuen Rechnung betreffend die direkte Bundessteuer nicht explizit aufgeführt war (vgl. VI-act. 8, S. 1 unten), hat dies jedoch offensichtlich auch für die dortige Rechnung zu gelten, nachdem auch bei der direkten Bundessteuer gemäss der neuen Rechnung ein (neu in Rechnung gestellter) Ausgleichszins im Betrag von Fr. 53.65