Seite 7 a. Nach dem Einspracherückzug vom 4. Juli 2016 (VI-act. 7) schickte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin am 6. Juli 2016 je eine neue „Veranlagungsverfügung und Schlussrechnung Staats- und Gemeindesteuern 2013“ und „Veranlagungsverfügung und Steuerrechnung direkte Bundessteuer 2013“ zu (VI-act. 8 und 9).