Im Übrigen sind, was die Begehren im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer betrifft, die erforderlichen Eintretensvoraussetzungen grundsätzlich erfüllt und auf die Beschwerde ist - vorbehältlich der Ausführungen in den nachfolgenden Erwägungen, namentlich E. 2.2 - entsprechend einzutreten. 2. Materielles