12 und 13), woraufhin die Vorinstanz am 17. Januar 2018 duplizierte und ebenfalls weitere Unterlagen vorlegte (act. 15 und 16). Mit Schreiben vom 19. Februar 2018 reichte die Beschwerdeführerin ergänzende Bemerkungen zur Duplik ein (act. 19 und 20). Die Vorinstanz liess sich hierauf nicht mehr vernehmen.