Ob die im vorliegenden Fall von der Veranlagung am Hauptsteuerdomizil abweichende Veranlagung am Nebensteuerdomizil im konkreten Einzelfall rechtmässig ist oder nicht, wird im Rahmen des von den Vorinstanz mittels Einspracheentscheid abzuschliessenden Einspracheverfahrens zu prüfen sein. Im Anschluss daran werden die Beschwerdeführer, sollten sie mit dem von der Vorinstanz noch zu erlassenden Einspracheentscheid (weiterhin) nicht einverstanden sein, gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung in einem Beschwerdeverfahren verlangen können. 3. Kosten und Entschädigung