1.1 Die Beschwerdeführer haben sowohl B___ persönlich als auch die C___ Treuhand AG mit Vollmacht 26. September 2017 zu ihren Vertretern bestellt. Die C___ Treuhand AG hat ihrerseits mittels gültiger Vollmacht vom 18. September 2017 B___ beauftragt, die Interessen der Beschwerdeführer auch im Namen der Unternehmung vor dem Obergericht zu vertreten. Sowohl natürliche als auch juristische handlungsfähige Personen sind befugt, Steuerpflichtige in Streitigkeiten über öffentliche Abgaben berufsmässig vor Obergericht zu vertreten (Art. 3 Abs. 1 lit. d Anwaltsgesetz [bGS