_ bis zum 1. März 2016 zu verlassen, sollte die Wohnung in Ermatingen zu diesem Zeitpunkt bereits bezugsbereit sein (act. 2/6). Dies war dann offenbar nicht der Fall, erfolgte der Auszug der Beschwerdeführerin doch erst am 20. Juni 2016, was sich dem E-Mail der Gemeinde Ermatingen an die kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden entnehmen lässt (act. 11/7). Mit der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts am 20. Juni 2016 endete die Lebenspartnerschaft.