Am 6. Februar 2017 habe ihr die Gemeinde C___ zwei Schenkungssteuerrechnungen zugestellt, denen fälschlicherweise ein Steuertarif von 32% für „übrige Personen“ zugrunde gelegt worden sei. Richtigerweise hätte mit dem privilegierten Steuertarif für nicht verheiratete Lebenspartner von 12% gerechnet werden müssen (Art. 147 Abs. 1 lit. a StG). Sodann wäre ein Steuerabzug von Fr. 10‘000.-- (statt Fr. 5‘000.--) zuzulassen gewesen (Art. 146 Abs. 1 lit. a StG). Grund der Zuwendung sei die langjährige Lebenspartnerschaft und nicht die Trennung gewesen.