1. Der Einspracheentscheid vom 31. Juli 2017 und die beiden Schenkungssteuerrechnungen vom 6. Februar 2017 seien aufzuheben. 2. Für die beiden Schenkungssteuerrechnungen vom 6. Februar 2017 sei der Steuertarif von 12% für nicht verheiratete Lebenspartner anzuwenden. Ferner sei ein Steuerfreibetrag von CHF 10'000.-- für nicht verheiratete Lebenspartner bei der Steuerberechnung abzuziehen. 3. Die Schenkungssteuer für die Zuwendung per 30. März 2016 sei (exklusive Ausgleichszinsen) wie folgt festzusetzen: Barschenkung