Als Ausfluss des Periodizitätsprinzips hätten allfällige Liquidationsgewinne in den Jahren 2009 (BB___), 2005 (CC___), 2008 (EE___) und 2003 (DD___) besteuert werden müssen. Dass spätestens im Jahre 2008 keine selbständige Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt worden sei, würden die fehlenden Umsätze