Seite 2 hatte, dass sie beabsichtige, die Veranlagung zu ihren Ungunsten abzuändern, wies sie die Einsprache mit Entscheid vom 17. Juli 2017 ab und veranschlagte den Liquidationsgewinn für die direkte Bundessteuer mit Fr. 2‘717‘900.-- (act. 9/12). B. Prozessverlauf vor dem Obergericht