2.3.4. Handelsrechtlich wurde das „D___“ (DD___) seit 2004 mit Fr. 1.-- bilanziert. Dieser Wert wurde steuerrechtlich jedoch nie übernommen. Von 2004 bis 2007 erfolgte die Veranlagung zum Wert von Fr. 358‘857.-- (act. 9/19 – act. 9/22). Im Jahre 2008 wurde die Liegenschaft neu mit Fr. 1‘940‘570.-- (act. 9/23) und von 2009 - 2012 mit Fr. 3‘131‘428.-- (act. 9/24 – 9/27) rechtskräftig veranlagt. Anlässlich der Überführung ins Privatvermögen im Jahr 2013 ging die kantonale Steuerverwaltung, offenbar unter Berufung auf die Steuerschätzung vom 7. Mai 2009 (act. 2/10), von einem Verkehrswert von Fr. 2‘740‘000.-- aus.