2.3.1. Die Beschwerdeführer beantragen eventualiter, dass die realisierten stillen Reserven bzw. der Grundstückgewinn der Liegenschaft DD___ neu beurteilt werde. Besagte Liegenschaft sei im Jahre 1993 aus einer Zwangsvollstreckung für Fr. 1‘000‘000.-- gekauft worden (act. 2/3) und im Dezember 2003 bis auf die Grundmauern abgebrannt. Vom ursprünglichen Wert der Liegenschaft sei nur der Landwert übrig geblieben, der sich gemäss Steuerwertschätzung vom 22. Oktober 1999 auf Fr. 314‘000.-- belaufen habe (act. 2/9). Der Verlust sei durch die Versicherung gedeckt worden. Der Wiederaufbau im Jahre 2009 / 2010 habe gemäss