Seite 10 widerlegt. Sämtliche Liegenschaften wurden bis ins Jahr 2012 in der Bilanz aktiviert. Die Veranlagung erfolgte konsequent als Geschäftsvermögen, wogegen kein Widerspruch erhoben wurde. Angesichts dessen kann nicht behauptet werden, dass die Wiederaufnahme der verpachteten Geschäftsbetriebe als ausgeschlossen erschien, bzw. eine frühere Privatentnahme erkennbar gewesen wäre.