Dazu bedarf es in der Regel einer Abrechnung des Pflichtigen gegenüber der Steuerbehörde. Erfolgt eine solche nicht und liegt sonst kein Fall systematischer Realisierung der stillen Reserven vor, so verbleibt die betroffene Liegenschaft im Geschäftsvermögen (Urteile des Bundesgerichts 2C_732/2016, 2C_733/2016 vom 5. September 2017 E. 2.2.1; 2C_948/2010 vom 31. Oktober 2011 E. 4.1.1 / 4.1.2).