Seite 8 Mietzinseinnahmen nicht in allen Geschäftsjahren ausgewiesen sind, dürfte daran liegen, dass die Buchhaltung nicht unbedingt vorbildlich geführt wurde. So musste die kantonale Steuerverwaltung unbestrittenermassen die Mehrheit der Veranlagungen wegen untauglicher Geschäftsabschlüsse nach Ermessen festlegen.