Die kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden wiederum habe in den Jahren 2001 und 2002 die Liegenschaften als Privatvermögen qualifiziert. Unzutreffend sei somit die Behauptung, wonach die Liegenschaften seit dem Zuzug in den Kanton konsequent als Geschäftsvermögen behandelt worden seien. Was die buchmässige Behandlung anbelange, so treffe es zu, dass die Liegenschaften in die Bilanz aufgenommen worden seien. Alleine deshalb könne jedoch nicht auf Geschäftsvermögen geschlossen werden. Berücksichtigen müsse man auch, dass keine Abschreibungen auf den Liegenschaften vorgenommen worden seien.