Seite 2 hatte, dass sie beabsichtige, die Veranlagung zu ihren Ungunsten abzuändern, wies sie die Einsprache mit Entscheid vom 17. Juli 2017 ab und veranschlagte den Liquidationsgewinn für die Staats- und Gemeindesteuer neu mit Fr. 2‘477‘900.-- (act. 9/12). B. Prozessverlauf vor dem Obergericht