gewesen wäre, gerade im Bewusstsein der schlechten finanziellen Lage der Genossenschaft in erster Linie rasch für die Erfüllung sämtlicher sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen zu sorgen, anstatt die verfügbaren finanziellen Mittel für weitere Lohnzahlungen oder Produktionskosten einzusetzen. Bereits an der Sitzung der Verwaltung vom 16. Mai 2014 zeichnete sich klar ab, dass nicht mehr ohne weiteres von einer Weiterführung des Betriebs ausgegangen werden konnte. Zwar wurden auch im Anschluss an diese Sitzung noch diverse offene Rechnungen der Ausgleichskasse beglichen (vgl. act.