Prioritäten ergeben, die leider insofern unlösbar geblieben seien, als in der Regel vorhandene Mittel prioritär für Verbindlichkeiten wie die Löhne der Geschäftsleitung und Mitarbeitenden sowie die Produktionskosten eingesetzt worden seien. Damit wird sinngmäss eingeräumt, dass aufgrund finanzieller Engpässe bewusst Prioritäten bei der Begleichung von offenen Forderungen - darunter auch jene der Ausgleichskasse - gesetzt werden mussten. Dass die Beschwerdeführerin als Präsidentin der Genossenschaft an