C. A___ erhob gegen diese Schadenersatzverfügung bei der Ausgleichskasse Einsprache. Die Ausgleichskasse wies die Einsprache ab und hielt mit Einspracheentscheid vom 1. Juni 2017 weiterhin an ihrer verfügten Schadenersatzforderung im Betrag von insgesamt Fr. 22‘895.30 fest.