B. Gegen die Veranlagung liessen A1___ und A2___ am 8. November 2016 bei der kantonalen Steuerverwaltung Einsprache erheben. Diese richtete sich gegen die Aufrechnung der Sitzungsgelder im Betrag von Fr. 5‘760, da es sich hierbei um einen Auslagenersatz handle.2 Mit Schreiben vom 16. März 2017 forderte die Steuerverwaltung weitere Unterlagen an.3 Am 27. April 2017 liessen A1___ und A2___ Stellung nehmen und ergänzende Unterlagen einreichen bzw. Angaben machen.4 Mit Einspracheentscheid vom 23. Mai 2017 wies die Steuerverwaltung die Einsprache ab.5 1 Act. 2.4 2 Act. 2.6 3 Act. 2.7 4 Act. 2.8 5 Act. 2.1