AR GVP 30/2018, Nr. 3721 Staats- und Gemeindesteuern. Nachweis von Berufsauslagen bei einer in Nebenbeschäftigung ausgeübten Verwaltungsratstätigkeit. Eine öffentliche nebenamtliche Tätigkeit ist nicht vergleichbar mit anderen (privatrechtlich) unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten. Die Berufsauslagen im Zusammenhang mit der in Nebenbeschäftigung ausgeübten Verwaltungsratstätigkeit müssen von der steuerpflichtigen Person belegt werden. Urteil des Obergerichts, 2. Abteilung, 06.02.2018, O2V 17 12